Allgemeine Geschäftsbedingungen der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e.V. für Veranstaltungen


1. Geltungsbereich
Durch den Erwerb der Eintrittskarten werden vertragliche Beziehungen in Bezug auf die Veranstaltung nur zwischen dem Kartenkäufer (Kunden) und der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V. begründet.

2. Preise, Bestellvorgang, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand
2.1. Preise
Es gelten die jeweils von der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V. veröffentlichten Preise.

2.2. Bestellung
Tickets können nur bei der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V., deren offiziellen Vorverkaufsstellen erworben werden.


2.3. Besuchsrecht
Durch den Erwerb einer oder mehrerer Eintrittskarten erwirbt der Kunde das Recht zum Besuch der entsprechenden Veranstaltung(en) nach Maßgabe dieser AGB, insbesondere im Rahmen der Regelungen in Ziffer 6 („Besuchsrecht“). Die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V. erfüllt die ihr obliegenden vertraglichen Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts, indem sie einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Je Eintrittskarte ist nur eine Person zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der Zutritt von Kindern ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigen Zutritt. Die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V. wird auch dann von der Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Kunde bei Zutritt zum Veranstaltungsort kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat. Insbesondere will die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V. als Aussteller der Eintrittskarten, Zutritt zu Veranstaltungen nicht jedem Inhaber einer Eintrittskarte gewähren, sondern ein Besuchsrecht besteht nur im Rahmen dieser AGB.

3. Absage / Verlegung von Veranstaltungen
Die Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Kartenrückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsort dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist. Die Absage / Verlegung wird von der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V. unverzüglich über ihre Homepage und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse und auf telefonische Anfrage bekannt gegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch (Anreise pp.) wird dringend Einsicht in die Homepages oder telefonische Anfrage bei der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V. am Tage der Veranstaltung empfohlen. Dem Kunden wird der volle Eintrittskartenpreis erstattet, jedoch nur gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten (keine Kopien). Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich. Weitere Aufwendungen, die dem Kunden aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu ersetzen sind, werden gegen Vorlage der Originalnachweise erstattet.

4. Haftung
Die vertragliche und gesetzliche Haftung von der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V. ist für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die die Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V. vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit von der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V. für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V. – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V. bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung von der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V. für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Kunden zuzurechnen sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung von der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V. für ihre Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V.

5. Urheberrechte
5.1. Auf dem Veranstaltungsgelände sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen von den Künstlern und/oder von deren Darbietung aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

5.2. Bei Zuwiderhandlungen sind die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V. und das Sicherheitspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können von der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V. eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

6. Zutritt zur Veranstaltung
6.1. Veranstaltungsordnung
Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zur Veranstaltung unterliegt zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten
und im Internet abrufbaren Veranstaltungsordnung.

6.2 Zutrittsrecht:
Grundsätzlich ist jeder Kunde mit einem wirksam nach den Vorgaben von Ziffer 2.3 erworbenen Besuchsrecht zum Besuch der Veranstaltung berechtigt. Der
Zutritt zur Veranstaltung kann dennoch verweigert werden, wenn
a) der Kunde sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Veranstaltungsgeländes am oder nach dem Eingang einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen,
b) der Kunde im Rahmen derselben Veranstaltung das umgrenzte Veranstaltungsgelände bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit; es sei denn, der Kunde hat ein berechtigtes Interesse am Verlassen des Veranstaltungsgeländes (z.B. Notfall) und hat das Veranstaltungsgelände in Absprache mit den zuständigen Sicherheitspersonal verlassen.

6.3 Hausrecht
Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Kunde verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, von der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V., und des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.

6.4 Ungebührliches Verhalten:
Jeder Kunde ist verpflichtet, sich beim Besuch der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass die Rechtsgüter von der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V., anderen Besuchern und allen anderen bei der jeweiligen Veranstaltung anwesenden Personen nicht beeinträchtigt und/oder gefährdet werden. Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gelten ist die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V., die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt, entschädigungslos vom Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände zu beschlagnahmen, und/oder Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern und/oder sie des Platzes zu verweisen.
Insbesondere gelten die folgenden Verhaltensregeln für alle Kunden:
a) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten.
b) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen:
Waffen, Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem, splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, illegale Drogen, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet sind, die Sicherheit im und rund um den Veranstaltungsort, andere Besucher zu gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
c) Es ist untersagt rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter mitzuführen, sofern Anlass zu der Annahme besteht, dass diese auf dem Veranstaltungsgelände unangemessen zur Schau gestellt werden. Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten.
d) Die Mitnahme von Fotokameras und sonstigen Bild-/Film- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist untersagt.

7. Recht am eigenen Bild
Jeder Kunde willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Nutzung und Verwertung seines Bildes oder seiner Stimme in allen von der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V. oder einem Mitveranstalter der entsprechenden Veranstaltung autorisierten Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Fotografien, Liveübertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen.

8. Datenschutz, Bonitätsprüfung
Die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V. hält die geltenden Datenschutzbestimmungen ein. Die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V. nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, z.B.: zur Durchführung des Vertrages oder um Kunden über die Waren oder Dienstleistungen von der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V. zu informieren, die deren bestellten Waren oder Dienstleistungen ähnlich sind. Der Kunde kann einer Nutzung oder Übermittlung seiner Daten zu werblichen Zwecken oder Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung bei der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V. jederzeit widersprechen. Über dieses Widerspruchsrecht klärt die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V. den Kunden bei jeder werblichen Ansprache erneut auf. Zur Bonitätsprüfung tauscht die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V. in berechtigten Fällen Adress- und Bonitätsdaten mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen aus. Auf sonstige Verwendungszwecke weist die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V. ggf. bei der Datenerhebung hin. Wenn der Kunde der werblichen Verwendung seiner Angaben insgesamt widersprechen möchte, genügt eine Nachricht an: Feuerwehr Gosberg, Bahnhofstraße 23, 91361 Pinzberg-Gosberg, siehe Impressum.

9. Hörschäden
Bei Musikveranstaltungen jeglicher Art kann es trotz Geräuschpegelüberwachung eventuell zu vorübergehenden Überlautstärken in den Verstärkeranlagen kommen, die ggf. individuell zu Hörschäden führen könnten. Die Kunden werden daher aufgefordert, für sich selbst Schutzmaßnahmen zu ergreifen und ausreichenden Abstand von den Lautsprecherboxen zu halten.

10. Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).

11. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gericht
11.1. Rechtswahl
Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
11.2 Erfüllungsort
Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist der Sitz von der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V. alleiniger Erfüllungsort.
11.3 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser AGB ergeben, ist — soweit zulässig — Gosberg. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfüllungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz von der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V. Dies gilt auch, wenn der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder wenn er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss an einen Ort außerhalb Deutschlands verlegt oder wenn dessen Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V. ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

12. Ergänzungen und Änderungen
Die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V. ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese AGB und/oder die jeweils gültige Preisliste mit einer Frist von vier Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder — wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat — per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 13 genannte Kontaktadresse zu richten

13. Kontakt
Rückfragen zum Vertrag können über folgenden Kontakt an der Freiwilligen Feuerwehr Gosberg e. V. gerichtet werden: Feuerwehr Gosberg, Bahnhofstraße 23, 91361 Pinzberg-Gosberg, siehe Impressum.

14. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser AGB.

28. Dezember 2023

Festordnung:

Diese Hausordnung gilt für alle kostenpflichtigen Veranstaltungen und Veranstaltungen mit freiem Eintritt der Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V. Mit dem Zutritt zum räumlichen Geltungsbereich der Hausordnung erkennen die Nutzer und Besucher des Veranstaltungsgeländes die Geltung der nachstehend privatrechtlich geregelten Hausordnung an. Erfolgt die Nutzung eines aufgrund mit der Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V abgeschlossenen Vertrages, wird – vorbehaltlich abweichender vertraglicher Regelungen – die Einhaltung der Hausordnung zusätzlich bei Vertragsschluss garantiert. Vorstehend genannte vertragliche Nutzer verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und sonstige Personen, die im Rahmen der Vertragsdurchführung Zutritt zum Veranstaltungsgelände der Anlage erlangen, von der Haus- und Benutzungsordnung und ihrer Geltung in Kenntnis zu setzen und diese zur Einhaltung der Hausordnung zu verpflichten.

1 Gegenstand

Die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V übt das Hausrecht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände aus. Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich, gleich aus welchem Grund, auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V ist berechtigt von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, wenn ein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegt oder wenn das Hausrecht in einer anderen Weise verletzt wird.

2 Geltungsbereich

1. Der räumliche Geltungsbereich dieser Hausordnung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände. Dies umfasst den eingezäunten Festplatzbereich, sowie die Parkplätze und Zufahrten. Der genaue Bereich ist in der Anlage farblich gekennzeichnet.

2. Die Hausordnung gilt für alle Personen zu jeder Zeit (24 Stunden täglich), sobald der räumliche Geltungsbereich betreten wird.

3 Weisungen

Den Anweisungen der Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V und anderer zur Ausübung des Hausrechts befugter Personen sowie der im Zusammenhang damit eingesetzten Sicherheitsorgane (Kontroll-, Sicherheits- und Ordnungsdienste sowie Bediensteten der Polizei und anderer Ordnungsbehörden) ist unverzüglich Folge zu leisten. Personen, die gegen einen oder mehrere Punkte dieser Hausordnung verstoßen, können vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Gleiches gilt für Personen, die sich den Anordnungen der Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V bzw. der von diesem eingesetzten Kontroll-, Sicherheits- und Ordnungsdienst widersetzen.

4 Allgemeine Eintrittsbedingungen bei Veranstaltungen

Zu den Veranstaltungen haben nur die Personen Zutritt, die von Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V zugelassen sind. Der Aufenthalt ist nur innerhalb der durch die Eintrittskarte bestimmten Zutrittsbereiche während der Öffnungszeiten gestattet. Personen im Alter bis zu 16 Jahren haben nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person Zutritt.

Das Anfertigen von Foto-, Audio- oder sonstigen medialen Aufzeichnungen zur kommerziellen Nutzung in der Anlage ohne ausdrücklich vorherige Zustimmung der Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V ist untersagt. Als deutliches Zeichen gegen Gewalt, Rassismus, Antisemitismus und jedwede Art der Diskriminierung ist es verboten:

  1. Kleidung, Fahnen, Transparente, Aufnäher und ähnliches mitzuführen oder zu tragen, deren Aufschrift geeignet ist, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlechtes oder sexuellen Orientierung zu diffamieren oder deren Aufschrift Symbole zeigt, die verfassungsfeindlich sind oder nach anerkannter Ansicht im rechtsextremen bzw. fremdenfeindlichen Bereich anzusiedeln sind; entsprechendes gilt für sichtbare Körpersignaturen dieser Art.
  2. Kleidungsstücke mitzuführen oder zu tragen, deren Hersteller, Vertreiber oder Zielgruppe nach anerkannter Ansicht im rechtsextremen oder fremdenfeindlichen Bereich anzusiedeln sind.
  3. Rassistisches, fremdenfeindliches, Gewalt verherrlichendes, diskriminierendes sowie rechts- und/oder linksradikales Propagandamaterial in das Veranstaltungsgelände einzubringen.
  4. Äußerungen, Gesten oder Parolen zu zeigen oder zu rufen, die nach Art oder Inhalt geeignet sind, Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Religion, Herkunft, Geschlechts oder sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Personen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, wird der Zugang zum Veranstaltungsgelände verweigert bzw. werden vom Veranstaltungsgelände verwiesen und verlieren ein evtl. bestehendes Recht auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes sowie auf Zahlung etwaiger Schadenersatzansprüche. Weitere Rechtsmittel behält sich die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V vor.

 Verbotene und erlaubte Gegenstände

        Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a.:

  • Jegliche Taschen und jegliche Rucksäcke mit Ausnahme der explizit erlaubten Taschen (siehe erlaubte Gegenstände)
  • Getränke und Flüssigkeiten aller Art
  • Helme
  • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
  • Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
  • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer)
  • Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel)
  • Aufzeichnungsgeräte: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist untersagt
  • Notebooks, Tablets
  • Laserpointer
  • Tiere aller Art (Hunde bis Schulterhöhe 30 cm sowie Dienst und Blindenhunde sind im Aussenbereich gestattet)
  • Sperrige Gegenstände aller Art, z.B. Fahnenstangen, Regenschirme, Camping-Equipment, Selfie-Sticks

Das Mitführen der vorstehend genannten Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen.

Auf das Veranstaltungsgelände dürfen ausschließlich folgende Gegenstände eingebracht werden (erlaubte Gegenstände):

  • Portemonnaie
  • Schlüssel
  • Kleine Gürtel- und Bauchtaschen
  • Clutch-Taschen
  • Mobiltelefon
  • Fahnen (sofern am Festumzug teilnehmend)

5 Eintrittskontrollen

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen, welche nur mit gültiger Eintrittskarte besucht werden dürfen: Jede Person ist beim Betreten des Veranstaltungsgeländes verpflichtet, den Kontroll-, Sicherheits- und Ordnungsdienst, sowie Bediensteten der Polizei und anderer Ordnungsbehörden ihre Eintrittskarte oder sonstigen Berechtigungsnachweis unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Nach Durchschreiten des Eingangsbereiches sind die Eintrittskarten nicht mehr übertragbar. Während des Aufenthalts im Veranstaltungsgelände besteht die Vorzeige- und Aushändigungspflicht bei entsprechendem Verlangen des Kontroll-, Sicherheits- oder Ordnungsdienstes oder von Bediensteten der Polizei oder anderer Ordnungsbehörden. Eine Begründung des Vorzeigeverlangens ist nicht erforderlich. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, werden vom Kontroll-, Sicherheits- oder Ordnungsdienstes oder von Bediensteten der Polizei oder anderen Ordnungsbehörden vom Veranstaltungsgelände verwiesen, wenn sie dort angetroffen werden. Nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein eventueller Missbrauch führt zum Einzug der Eintrittskarte, zum sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände und zieht ggf. gerichtliche Schritte nach sich.

Gegenüber Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder sonstiger Hinweise verdächtig sind, dass

  • sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen,
  • sie Waffen oder gefährliche Gegenstände im Sinne des §5 Waffengesetzes oder
  • sie sonstige nach dieser Hausordnung verbotene Gegenstände (siehe §4 Ziffer 6) mit sich führen.
  • Sie in sonstiger Weise die Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände gefährdenden, ist der Kontroll-, Sicherheits- oder Ordnungsdienst oder die Bediensteten der Polizei oder anderer Ordnungsbehörden sowohl beim Eintritt, als auch während des Aufenthalts auf dem Veranstaltungsgelände berechtigt, auch durch Einsatz technischer Mittel, zur Klärung des Sachverhaltes Durchsuchungen an Kleidung und mitgeführten Gegenständen durchzuführen und ggf. verbotene Gegenstände einzuziehen und sicherzustellen. Ebenfalls können Feststellungen zum Alkohol- oder Drogenkonsum getroffen werden. Wer die Zustimmung zur Kontrolle seiner Person nicht erteilt, verwirkt sein Recht auf Zutritt. Abgenommene Gegenstände werden von den Kontroll-, Sicherheits- oder Ordnungskräften in den dafür vor gesehenen Depots verwahrt und dem berechtigten Besitzer nach Veranstaltungsende auf Verlangen wieder ausgehändigt. Besucher, die in §5 Ziffer 2 genannte Gegenstände nicht abgeben wollen, verwirken ohne Rückerstattungen des Eintrittsgeldes ihr Recht auf Zutritt. 

6 Nutzung des Veranstaltungsgeländes

Das Veranstaltungsgelände darf nur im Rahmen der Aktivitäten genutzt werden, die sich aus vertraglichen Vereinbarungen und/oder dem Zweck der Veranstaltung ergeben. Innerhalb des Veranstaltungsgeländes hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Das Parken von Fahrzeugen und Abstellen von Fahrrädern oder sonstigen Transportmitteln ist nur auf dem dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Alle Auf- und Abgänge sowie Rettungswege sind uneingeschränkt freizuhalten.

7 Öffnungszeiten

Das Veranstaltungsgelände darf nur während der Öffnungszeiten der jeweiligen Veranstaltung genutzt werden und ist spätestens am Ende dieser Zeit unverzüglich zu verlassen.  Die Nutzung des Veranstaltungsgelände außerhalb der Öffnungszeiten bzw. der vertraglich fixierten Nutzungs- / Mietzeit bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V.. Die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V behält sich vor, das Veranstaltungsgelände zum Zwecke von Wartungs- und Reparaturarbeiten oder sonstiger Ereignisse vorübergehend zu schließen. Gegenüber den vertraglichen Nutzern der Anlage gelten an dieser Stelle insoweit die vertraglichen Regelungen. Das Betreten des Veranstaltungsgelände während dieser Zeit ist untersagt.

8 Sauberkeit

Alle Nutzer und Besucher des Veranstaltungsgelände sind verpflichtet, das Veranstaltungsgelände und Einrichtung sorgsam zu behandeln und in sauberem Zustand zu hinterlassen. Beschädigungen sind zu vermeiden und ggfs. umgehend an die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V schriftlich anzuzeigen. In die Toiletten-, Spülanlagen und Ausgussbecken dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches gegossen oder geworfen werden. Abfälle sind in den jeweiligen dafür vorgesehenen Container oder Müllbehältnisse zu entsorgen. Es ist nicht erlaubt, außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Veranstaltungsgelände in anderer Weise, insbesondere durch Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen.

9 Werbung und Dekoration

Werbemaßnahmen gleich welcher Art, sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht Aufgrund vertraglich festgelegter Vereinbarungen zulässig sind und im Rahmen dieser Vereinbarung eine Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach Beendigung des Vertrags besteht oder durch schriftliche Genehmigung der Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V. im Einzelfall gestattet wurde. Werbemaßnahmen sind auch solche Maßnahmen, die nicht gegen Zahlung eines gesonderten Entgelts erfolgen, sondern – aus welchen Gründen auch immer – der Bewerbung eines Unternehmens oder einer Marke dienen und deshalb insbesondere gegen verbandsrechtliche Werberichtlinien verstoßen können. Die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V oder der Kontroll-, Sicherheits- und / oder Ordnungsdienste können Werbemaßnahmen unterbinden und gegeben falls verwendetes Werbematerial sicherstellen. Das Verteilen von Flugzetteln, Werbematerial, Zeitschriften und Ähnlichem auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist unbeachtet der sonstigen behördlichen Vorschriften ausschließlich nach Bewilligung der Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V gestattet. Dekorationen und sonstige Gegenstände, die im Rahmen von Veranstaltungen zulässigerweise angebracht wurden, sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Das Einschlagen von Nägeln, Haken, usw. sowie das Bekleben von Böden, Wänden, Decken und Mobiliar sind grundsätzlich untersagt.

10 Verkauf von Waren, Speisen und Getränken

Das Feilbieten und der Verkauf von Waren aller Art, das Verteilen von Drucksachen oder die Durchführung von Sammlungen sowie das Aufstellen von Buden, Ständen und dgl. Auf dem Veranstaltungsgelände sind strikt untersagt, es sei denn, eine vertragliche Berechtigung und ggf. eine erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigung liegt vor. Die Bewirtung von Nutzern und Besuchern ist ausschließlich durch die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V und / oder über den von der Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V eingesetzten Dienstleister gestattet.

11 Haftung

Die Haftung der Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V und ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich welcher Art, ist mit Ausnahme von Personenschäden bzw. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf bei Anerkennung der Hausordnung vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung von Nebenpflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten sind, haftet die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V nicht. Die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Besucher, Nutzer, deren Beauftragte oder sonstige Dritte verursacht werden. Die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V haften nicht für den Verlust von Gegenständen, es sei denn, dass dieser auf schuldhaftem Verhalten des Personals beruht. Besucher haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

12 Fundstücke

Fundstücke sind dem zuständigen Ordnungsdienst oder im Festbüro abzugeben.

13 Fluchtwege und Fluchttüren

Gekennzeichnete Fluchtwege und Türen dürfen nicht verstellt bzw. festgestellt oder in irgendeiner Weise in ihrer Funktion verändert werden. Alle Fluchtwege sind immer freizuhalten, Fluchttüren dürfen nur im Notfall geöffnet werden.

14 Befahren des Veranstaltungsgeländes

Das Befahren des Veranstaltungsgeländes mit Fahrzeugen oder Fahrrädern oder sonstigen Transportmitteln ist verboten und nur mit mündlicher Zustimmung der Festvorstände der Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V gestattet.

15 Einwilligung zur Videobeobachtung

Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass die Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V die Veranstaltung und ihre Besucher mit Bild- und Tonaufnahmen aufzeichnet und diese für die eigene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nutzt. Jeder Besucher erklärt hierzu mit Zutritt zum Veranstaltungsgelände seine ausdrückliche Einwilligung.

16 Recht am eigenen Bild

Jeder Besucher des Veranstaltungsgeländes willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Nutzung und Verwertung seines Bildes oder seiner Stimme in allen von der Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V oder einem autorisierten Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstelle Fotografien, Liveübertragungen, Sendungen und / oder Aufzeichnungen von Bild- und / oder Tonaufnahmen.

17 Schlussbestimmung

Diese Hausordnung tritt mit dem Tag der Inbetriebnahme der Anlage in Kraft. Rechtsmittel gegen einzelne Maßnahmen aus dieser Hausordnung sind, soweit die anderen rechtlichen Grundlagen nicht entgegenstehen, ausgeschlossen. Diese Hausordnung kann von der Freiwillige Feuerwehr Gosberg e. V jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Ausgabe dieser Hausordnung ersetzt automatisch jede ältere Ausgabe und setzt jede damit außer Kraft.

Festordnung Version 28.12.2023

28. Dezember 2023