Beim Kauf von Veranstaltungstickets / Konzertkarten können Reklamationen nach abgeschlossenem Vertrag nicht mehr angenommen werden, insbesondere besteht, soweit der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung, insbesondere Konzertkarten / Veranstaltungstickets für Veranstaltungen anbietet, gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufs- und Rückgaberecht des Besuchers.
Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet den Besucher zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.